„Vorschriften über die Bestimmung, die Kontrolle und den Verbleib von Sonderabfällen sind im Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz und entsprechenden Verordnungen festgelegt; in mehreren Bundesländern besteht eine Andienungspflicht bei der zuständigen Abfallbehörde, die einen geeigneten Entsorgungsweg zuweist oder bestätigt.“