„Aufgrund der steigenden Beliebtheit und Anzahl der Drohnen sah sich der Gesetzgeber unter anderem genötigt, für Drohnen eines bestimmten Gewichts zusätzliche Regelungen zu treffen. So müssen Drohnen, deren Abfluggewicht mehr als ein Viertelkilo beträgt, mit dem Namen und der Adresse des Besitzers gekennzeichnet sein.“