Gebiet, in dem im Rahmen einer Volksabstimmung (eines Plebiszits) getrennt abgestimmt wird (zum Beispiel über die staatliche Zugehörigkeit)
„Das Plebiszit wurde in zwei Abstimmungszonen abgehalten. Die Modalitäten der Abstimmung führten jedoch zu Kontroversen: Die Grenzen wurden nicht – wie im Versailler Vertrag bestimmt – einvernehmlich und auch nicht durch die Bevölkerung Schleswigs festgelegt, sondern durch Dänemark, das bei der alliierten Kommission sowohl die Aufteilung in von Dänemark definierte sowie unterschiedliche Modalitäten der Abstimmung in diesen durchsetzte. So wurden eine nördliche Zone (1. ), in der en bloc als Ganzes abgestimmt wurde, und eine südliche Zone (2. ), in der anschließend Gemeinde für Gemeinde abgestimmt wurde, eingerichtet, mit dem Ziel, anschließend die Grenze entsprechend den Ergebnissen weiter zu verschieben.“