„Eine Sonderform des Spezialgrosshandels ist der Generaldistributor (auch Generalimporteur genannt). Er besitzt das exklusive Recht, Waren in einem geografisch definierten Gebiet an Zwischenhändler oder Endkunden zu verkaufen. Er ist daher vor allem im internationalen Handel von Bedeutung. Im Autohandel ist diese Distributionsform üblich.“