„›Man bewertet unsere Mitarbeit an der Volksbibliothek geringer als die Leistungen der Post- und Bahnbeamtinnen‹, klagte Clara Anspach. ›Jede Telephonistin und Telegraphistin hat nach einigen Dienstjahren ein auskömmliches Gehalt und nimmt eine feste Beamtenstellung ein, die Bibliothekarin arbeitet auch im Staatsdienste fast überall gegen eine geringe Renumeration ohne Aussicht auf Anstellung mit 14tägiger oder 4wöchiger Kündigungsfrist.‹“