eine zu islamischen Kleidungsvorschriften konforme, den gesamten Körper verhüllende Badekleidung für Frauen
„Im Konflikt zwischen der Glaubensfreiheit und dem staatlichen Bildungsauftrag hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig zugunsten des Bildungsauftrags entschieden. Konkret ging es um die Frage, ob muslimischen Schülerinnen ein gemeinsamer Schwimmunterricht von Jungen und Mädchen zugemutet werden kann, ohne ihr Schamgefühl und ihre Glaubensregeln zu verletzen. Die Leipziger Richter entschieden nun in einem Grundsatzurteil, dass die Teilnahme am Schwimmunterricht zumutbar ist. Um ihren religiösen Bekleidungsvorschriften gerecht zu werden, könnten sie einen , also einen Ganzkörperbadeanzug, tragen (Az.: BVerwG 6 C 25.12)."