zur Aufnahme oder zwecks Erhaltung freundschaftlicher Beziehungen getroffene (schriftliche) Vereinbarung über etwas
„Im Februar 1979 schlossen die Deutsche Demokratische Republik und die Volksrepublik Mosambik ein Freundschaftsabkommen. Etwa 20.000 mosambikanische Vertragsarbeiter kamen daraufhin in die DDR. Sie gingen zwar arbeiten, erhielten aber nicht den vollen Arbeitslohn: Ein Teil der Bezahlung wurde einbehalten für Sozialabgaben und die Begleichung von Schulden des mosambikanischen Staates.“