„Um das Spannungsfeld des natürlichen Interessenskonflikts zwischen denjenigen, die Breitbandnetze ausbauen wollen, und Grundstücks- sowie Gebäudeeigentümern, abzumildern, sei die RTR-GmbH – per Novelle des Telekommunikationsgesetzes von Dezember 2018, die die Umsetzung der 5G-Strategie des Bundes unterstützt – beauftragt worden, entsprechende Richtsätze in einer Verordnung festzulegen.“