„Erst diesen Sommer hatte Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) zum wiederholten Male unmissverständlich in einem Schreiben klar gemacht, dass es weder aus Gründen des Lärmschutzes noch aus Gründen der Verkehrssicherheit zulässig sei, hier eine weitere Geschwindigkeitsbegrenzung anzuordnen.“