„Obwohl die Gesellschaft zum Beispiel weiterhin rät, eine Hormonbehandlung erst im Alter von 16 Jahren zu beginnen, berücksichtigt sie in einer neuen Formulierung, dass es zwingende Gründe dafür geben kann, schon früher gegengeschlechtliche Hormone zu verabreichen, beispielsweise wenn die psychische oder physische Gesundheit des Kindes gefährdet ist.“