„In Bezug auf das seit 1983 gültige Kirchenrecht weist die Kanonistin Sabine Demel ebenfalls darauf hin, dass die Aussage in can . 1024: ‚Die Weihe kann gültig empfangen nur ein getaufter Mann‘, dem ‚menschlichen Kirchenrecht‘ zugeordnet ist, das im Gegensatz zum ‚göttlichen Recht‘ geändert werden kann.“