„De Witt hatte behauptet, die Polizei habe ihn aufgrund seiner früheren Verhaftungen wegen Rauschgiftbesitzes reingelegt, und die Staatsanwaltschaft hatte ihre Anklage auf den Fund der markierten Banknoten aus dem Raub in De Witts Haus gestützt und auf den Umstand, dass er für den Zeitpunkt des Überfalls über kein Alibi verfügte.“