„Die Listen liegen täglich von 1 Uhr mittags bis 8 Uhr abends aus, am Sonntag von 9 Uhr früh bis 4 Uhr nachmittags. Wer nicht ordnungsmäßig in die Listen eingetragen ist, geht seines Wahlrechts verlustig -. - Es empfiehlt sich, auch gleich festzustellen, ob die übrigen Mitglieder des Hausstandes, Familienangehörige, Untermieter, Hausangestellte usw. in die Listen eingetragen sind.“