den jüdischen Speisegesetzen entsprechend unrein und daher nicht zum Verzehr erlaubt
„Und so könne er verhindern, dass bei der Verarbeitung etwa Gelatine (oft aus Schweineschwarte und damit treife) oder Geschmacksverstärker und Aromen von Bibern, Zibetkatzen oder Walen (alle nicht koscher) beigemengt werden.[…]Ihr Inhalt stammt aus kontaminierten Anlagen, in denen Katzenfutter oder andere Substanzen verarbeitet wurden.“