sich durch Abstammung oder auch Testament ergebende Abfolge unter den Erben eines Nachlasses
„Das deutsche Erbrecht kennt zwei Arten der Erbfolge: die gesetzliche und die gewillkürte Erbfolge.“
« Le droit successoral allemand connaît deux types de succession : la succession légale et la succession volontaire. »
„Liegt kein Testament vor, tritt die gesetzliche Erbfolge in Kraft.“
« En l'absence de testament, la succession légale s'applique. »