die der Presse gewährte Freiheit betreffs der Veröffentlichung von Abbildungen bekannter Personen
„Von der Abbildungsfreiheit erfasst sind nur Werke, die ohne besondere Hilfsmittel von allgemein zugänglichen Wegen aus sichtbar sind, auch wenn sie auf Privatgrund stehen.“
「画像掲載の自由が及ぶのは、私有地にあっても、特別な補助手段なしに一般に公開された道路から見える作品に限られる。」