„Die Organe der Abgabenbehörde können gemäß § 144 BAO für Zwecke der Abgabenerhebung bei Personen, die nach abgabenrechtlichen Vorschriften Bücher oder Aufzeichnungen zu führen haben, Nachschau halten.“
「税務官庁の機関は、連邦租税通則法第144条に基づき、公課の徴収のため、租税法上の規定により帳簿または記録をつける義務のある者に対して立入調査を行うことができる。」