eine Person, die (aufgrund der Vererbungslehre mit einem von acht Teilen) von einem Juden abstammt
Wie man inzwischen weiß, unterschied die Reichsgesetzgebung damals zwischen Volljuden, Dreivierteljuden, Halbjuden, Vierteljuden und Achteljuden.
現在では知られているように、当時の帝国法は完全ユダヤ人、四分の三ユダヤ人、二分の一ユダヤ人、四分の一ユダヤ人、八分の一ユダヤ人を区別していた。
„Er hatte also jüdisches Blut in den Adern. Nicht viel. Aber immerhin doch so viel, dass man ihn als Achteljude würde brandmarken können.“
「つまり彼はユダヤ人の血を引いていた。多くはない。しかし八分の一ユダヤ人として烙印を押されるには十分な量だったのだ。」