Hauptverwaltungsbeamtin eines Amtes (Gemeindeverband) oder Chefin der Amtsverwaltung
„Nach dem in Vorbereitung befindlichen Zweiten Verwaltungsstrukturreformgesetz soll die Amtsordnung für Schleswig-Holstein dahingehend geändert werden, dass die Amtsdirektorin oder der Amtsdirektor künftig vom Amtsausschuss gewählt wird.“
「準備中の第二次行政構造改革法により、官署条例が改正され、女性官署長または官署長は今後官署委員会により選出されるべきとされる。」