„Bei der Festlegung der Grenzen von Strahlenschutzbereichen ist eine Aufenthaltsdauer von 40 Stunden pro Woche und 50 Wochen im Kalenderjahr anzunehmen, wenn keine anderen begründeten Angaben über die Aufenthaltszeit vorliegen.“
「放射線防護区域の境界設定にあたっては、滞在時間について他に根拠ある Angaben がない場合、週40時間、暦年50週の滞在期間を想定する。」