Einsatz im Ausland; Verwendung militärischer oder polizeilicher Einheiten außerhalb des eigenen Staatsgebietes
„Grundsätzlich gilt für die deutschen Soldaten im Auslandseinsatz die sogenannte Zwei-Dosen-Regel, laut der jeder Soldat pro Tag zwei Dosen Bier oder zwei Gläser Wein trinken darf.“
「外国で海外派兵中のドイツ兵には原則としていわゆる二杯ルールが適用され、各兵士は一日にビール二缶またはワイン二杯まで飲むことが許される。」