„Nach dem BGH-Urteil vom 5. April 2006 sind vorformulierte Klauseln unwirksam, wenn sie den Mieter verpflichten, bei seinem Auszug alle von ihm angebrachten oder vom Vormieter übernommenen Tapeten zu beseitigen.“
「二〇〇六年四月五日の連邦最高裁判決によれば、借主に入居時に自ら取り付けた壁紙や前の借主から引き継いだ壁紙をすべて除去することを義務づける定型約款は無効である。」