verkehrstechnische Absicherung eines Bahnübergangs für Fußgänger oder auch für Fahrzeuge aller Art
„Die Beklagten wendeten ein, dem Erstbeklagten wäre ein Anhalten vor dem Bahnschranken nicht mehr möglich gewesen, das Alleinverschulden treffe den benachrangten Kläger.“
「被告らは、第一被告は踏切遮断機の前でもはや停止することは不可能であった、単独過失は後順位の原告にあると主張した。」