Hund mit einer Spezialausbildung, der Menschen mit einer starken Sehschwäche oder Blindheit im Alltagsleben unterstützen soll
„Die Wiener Linien beriefen sich in einer E-Mail-Korrespondenz mit Schütz darauf, dass die Befreiung vom Maulkorb im österreichischen Bundesgesetz (219. Verordnung: Eisenbahnschutzvorschriften) derzeit nur für den Blindenführhund gesetzlich verankert ist.“
「ウィーン交通局はシュッツ氏との電子メールのやり取りで、口輪着用免除は現行のオーストリア連邦法(第219号規則:鉄道保護規定)において盲導犬についてのみ法的に定められていると主張した。」