amtlicher Ausweis mit Lichtbild, Unterschrift und Personalien des Inhabers für einen Bundesstaat
„Pässe und Bundespersonalausweise müssen mit Vollendung des 23. Lebensjahrs verfallen. Etwas anderes gilt nur, wenn die zuständige Behörde den Fortbestand der deutschen Staatsangehörigkeit zuvor feststellte.“
「旅券および連邦身分証明書は二三歳の誕生日をもって失効しなければならない。所管官庁が事前にドイツ国籍の存続を確認した場合にのみ別扱いとなる。」