Beendigung der Zulassung von Wertpapieren zum Börsenhandel, was etwa auf Antrag des Emittenten oder von Amts wegen geschehen kann
„An dieser Vertretungsmacht ändert sich auch nichts, wenn intern das Delisting einen Beschluss der Hauptversammlung erfordern sollte.“
„内部的に上場廃止に株主総会の決議が必要であるとしても、この代理権に何ら変わりはない。“
„Zuvor sei den Anteilseignern mit einer Dividendenkürzung von 80 auf fünf Cent und dem angekündigten Delisting ohnehin viel zugemutet worden.“
„その前から株主には、配当が八十セントから五セントへの削減と発表された上場廃止によって、そもそも多くの負担が強いられていたという。“