
三十日扶養請求権- ドイツ民法第1969条に基づき、相続人が被相続人の死後最初の30日間に、死亡時にその世帯に属し扶養を受けていた親族に対し、被相続人が行っていた範囲で扶養を与え、住居と家財道具の使用を可能にする義務
gemäß § 1969 BGB in den ersten 30 Tagen nach dem Tod des Erblassers bestehende Pflicht des Erben, denjenigen Familienangehörigen des Erblassers, die zum Zeitpunkt seines Todes zu seinem Hausstand gehörten und von ihm Unterhalt erhielten, in dem Umfang Unterhalt zu gewähren, wie dies der Erblasser getan hat, und ihnen die Benutzung von Wohnung und Haushaltsgegenständen zu ermöglichen
三十日目の追悼日- 何者かの死・埋葬から三十日目で、バイエルン、シュヴァーベンおよびスイスのカトリック地域における記念日であり、かつてはその日に最後の鎮魂ミサが行われた
der 30. Tag nach jemandes Tod/Bestattung, der in bayerischen, schwäbischen und katholischen Gegenden der Schweiz ein Gedenktag ist und an dem früher der letzte Seelengottesdienst für ihn gehalten wurde