sich durch Abstammung oder auch Testament ergebende Abfolge unter den Erben eines Nachlasses
„Das deutsche Erbrecht kennt zwei Arten der Erbfolge: die gesetzliche und die gewillkürte Erbfolge.“
「ドイツ相続法には法定相続と意思による相続という二種類の相続がある。」
„Liegt kein Testament vor, tritt die gesetzliche Erbfolge in Kraft.“
「遺言がない場合、法定相続が発動する。」