amtliche Überprüfung von für den menschlichen Genuss vorgesehenen tierischen Körperteilen
„Auch soll nebst den aus dem Mittel des Stadtmagistrats gewählten Commissarien zugleich ein Stadtgerichtlicher Commissarius bey den Fleischbeschauen erscheinen, und auf die dabey vorfallende Mängel und Gebrechen fleißig Acht haben.“