wertausfüllungsbedürftiger Begriff, unter den eine Vielzahl von Sachverhalten subsumiert werden kann
Bekannte Generalklauseln des deutschen Zivilrechts sind die „guten Sitten“ aus § 138 I BGB sowie „Treu und Glauben“ aus § 242 BGB.
「ドイツ民法の著名な一般条項は、民法第138条第1項の「良俗」および第242条の「信義誠実」である。」