Zustand, entweder wirksam geimpft oder nicht (mehr wirksam) geimpft zu sein; Angabe zum Impfschutz gegen eine Infektionskrankheit
„Rechtlich konkretisiert wird das für Gesundheitsberufe in Paragraf 23a des Infektionsschutzgesetzes: Dort wird beispielsweise Kliniken ausdrücklich erlaubt, den Impfstatus ihrer Beschäftigten abzufragen, wenn es zur Bekämpfung von Infektionskrankheiten erforderlich ist.“
「医療職については感染症保護法第23a条で法的に具体化されており、例えば感染症対策に必要な場合、病院が職員の接種状況を問い合わせることが明示的に許可されている。」