eine (absolute) Mehrheit der Mitglieder des Bundestags, in der Regel durch die Abgeordneten der regierenden Parteien
Kanzlermehrheit ist kein Begriff des Verfassungsrechts — das Grundgesetz kennt den Terminus nicht — der Begriff wird aber häufig anstelle von „Mehrheit der Mitglieder“ benutzt.
首相多数は憲法上の概念ではなく、基本法はこの用語を知らないが、「議員の多数」の代わりにしばしば用いられる。