strafbare Handlung, bei der gegen Gesetze des Geldverkehrs verstoßen wird (Falschmünzerei, Münzverfälschung, Verbreitung von Falschgeld oder Ähnliches)
„Rauschgiftdelikte, Münzdelikte und Staatsschutzdelikte unterfallen regelmäßig der Zuständigkeit des Landeskriminalamtes.“