Gesamtheit rechtlicher Vorschriften, die das Münzwesen betreffen
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造幣権- 自らの貨幣を鋳造することの許可・特権。
Erlaubnis/Privileg, eigene Münzen zu prägen
„Zur Regierungszeit Ludwigs des Frommen wurde auch zum ersten Mal die königliche Münzhoheit durchbrochen, indem Bistümer und Abteien das Münzrecht oftmals zusammen mit Zoll- und Marktrecht erhielten.“