„Das Berufungsgericht vertrat die Rechtsauffassung, ein Verstoß gegen das Beherbergungsverbot heimfremder Personen liege nicht vor, weil die Klägerin ihre Stieftochter nicht ‚beherbergt‘, sondern nur gelegentlich habe nächtigen lassen.“
「控訴審は、原告が継娘を『宿泊させた』のではなく時折泊めたにすぎないため、よそ者の宿泊禁止に対する違反はないとの法解釈を示した。」