„Die Finanzierung und Bereitstellung des Sachaufwandes hat das Land, sofern Abs. 8 nicht anderes bestimmt, durch den Abschluss einer rechtsgeschäftlichen Vereinbarung mit einer oder mehreren interessierten Gemeinden sicherzustellen.“
「第8項に別段の定めがない限り、州は、一または複数の関係自治体との契約締結により、物件費の資金調達および提供を確保しなければならない。」