
無罪の推定- 例えば欧州人権条約第6条第2項に定められ国内法からも導き出される、有罪が証明されるまで犯罪の容疑者・被告人は無罪とみなされなければならないという原則
beispielsweise in Art. 6 II MRK verankertes und auch aus nationalen Normen ableitbares Prinzip, wonach eine einer Straftat verdächtigte oder beschuldigte Person bis zum Beweis ihrer Schuld als unschuldig zu gelten hat