„Bei der Wohnung der Zweitklägerin (Nr. 10 im ersten Stock) ist der vor der Küche gelegene Teil des Ganges bereits als Vorzimmer in den Wohnungsverband einbezogen.“
「第二原告の住居(一階の10号室)では、台所の前にある廊下部分はすでに玄関として住居範囲に含まれている。」
„Die gegenständliche Wohnung, die eine Nutzfläche von 98 m² aufweist, besteht aus zwei Zimmern, Kabinett, Küche, Vorzimmer, Dienerzimmer, Bad, WC und Loggia.“
「当該住居は98平方メートルの床面積を有し、二部屋、小部屋、台所、玄関、使用人部屋、浴室、トイレおよびロッジアからなる。」