„zu den Akten“ als Vermerk auf einem Schriftstück, wenn es nicht bearbeitet wird (werden muss) oder ins Archiv, die Ablage zu legen ist
„Nro. 1200: zum Commissär Stempler. Nro. 1201: ad acta. Nro. 1202: das ist ja schon lang erledigt; Nro. 1203. Sapperment! ist ja liegen geblieben.“
「第一二〇〇号はシュテンプラー委員へ。第一二〇一号は書類送り。第一二〇二号はもうとっくに済んでいる。第一二〇三号。しまった、残っていた。」
„Ich habe gehört, daß besagtes Protokoll in Petersburg seine eigentliche Bestimmung nicht verfehlt hat und, ohne weiter zum Vortrag zu kommen, im betreffenden Ministerio ad acta gelegt worden ist.“
「件の議定書はペテルブルクで本来の目的を外さず、さらに上申されることなく関係省庁で書類送りとされたと聞いた。」