sich durch Abstammung oder auch Testament ergebende Abfolge unter den Erben eines Nachlasses
„Das deutsche Erbrecht kennt zwei Arten der Erbfolge: die gesetzliche und die gewillkürte Erbfolge.“
„Het Duitse erfrecht kent twee soorten erfopvolging: de wettelijke en de gewilde erfopvolging.“
„Liegt kein Testament vor, tritt die gesetzliche Erbfolge in Kraft.“
„Als er geen testament is, treedt de wettelijke erfopvolging in werking.“