die der Presse gewährte Freiheit betreffs der Veröffentlichung von Abbildungen bekannter Personen
„Von der Abbildungsfreiheit erfasst sind nur Werke, die ohne besondere Hilfsmittel von allgemein zugänglichen Wegen aus sichtbar sind, auch wenn sie auf Privatgrund stehen.“
„受刊图自由涵盖的仅是不借助特殊工具从公共通道可见的作品,即便位于私人土地上。“