Straftat, bei der sich ein Täter unbefugt mit der Ausübung eines öffentlichen Amtes befasst oder eine Handlung vornimmt, welche nur kraft eines öffentlichen Amtes vorgenommen werden darf
Der Tatbestand der Amtsanmaßung kann dadurch erfüllt werden, dass ein Amtsträger seine Kompetenzen überschreitet.