„Bei der Festlegung der Grenzen von Strahlenschutzbereichen ist eine Aufenthaltsdauer von 40 Stunden pro Woche und 50 Wochen im Kalenderjahr anzunehmen, wenn keine anderen begründeten Angaben über die Aufenthaltszeit vorliegen.“
“在确定辐射防护区边界时,若无其他关于停留时长的合理说明,应假定每年每周40小时、每年50周的停留时长。”