verkehrstechnische Absicherung eines Bahnübergangs für Fußgänger oder auch für Fahrzeuge aller Art
„Die Beklagten wendeten ein, dem Erstbeklagten wäre ein Anhalten vor dem Bahnschranken nicht mehr möglich gewesen, das Alleinverschulden treffe den benachrangten Kläger.“
“被告方辩称,第一被告已不可能在道口栏木前停车,单方过错在于相关的原告。”