
三十日责- 根据德国民法典第1969条,继承人在被继承人死亡后头30天内,对死亡时属于其家户并受其扶养的家庭成员,负有按被继承人标准提供扶养及允许使用住宅与家用物品的义务
gemäß § 1969 BGB in den ersten 30 Tagen nach dem Tod des Erblassers bestehende Pflicht des Erben, denjenigen Familienangehörigen des Erblassers, die zum Zeitpunkt seines Todes zu seinem Hausstand gehörten und von ihm Unterhalt erhielten, in dem Umfang Unterhalt zu gewähren, wie dies der Erblasser getan hat, und ihnen die Benutzung von Wohnung und Haushaltsgegenständen zu ermöglichen
三十日祭- 某人死亡或下葬后的第30天,在巴伐利亚、施瓦本和瑞士天主教地区为纪念日,昔日为其举行最后一次追思弥撒
der 30. Tag nach jemandes Tod/Bestattung, der in bayerischen, schwäbischen und katholischen Gegenden der Schweiz ein Gedenktag ist und an dem früher der letzte Seelengottesdienst für ihn gehalten wurde