ausführende/vollziehende Gewalt; in der Staatstheorie neben Legislative (Gesetzgebung) und Judikative (Rechtsprechung) eine der drei unabhängigen Gewalten (Gewaltenteilung)
Die Exekutive ist eine der drei Gewalten.
行政权是三权之一。
„Auch bei anderen Verkehrsdelikten schlägt Deutschlands Exekutive immer gnadenloser zu.“