wertausfüllungsbedürftiger Begriff, unter den eine Vielzahl von Sachverhalten subsumiert werden kann
Bekannte Generalklauseln des deutschen Zivilrechts sind die „guten Sitten“ aus § 138 I BGB sowie „Treu und Glauben“ aus § 242 BGB.
德国民法著名的一般条款有《德国民法典》第138条第1款的“公序良俗”以及第242条的“诚实信用”。