Gesamtheit rechtlicher Vorschriften, die das Münzwesen betreffen
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铸币权- 铸造自己钱币的许可或特权
Erlaubnis/Privileg, eigene Münzen zu prägen
„Zur Regierungszeit Ludwigs des Frommen wurde auch zum ersten Mal die königliche Münzhoheit durchbrochen, indem Bistümer und Abteien das Münzrecht oftmals zusammen mit Zoll- und Marktrecht erhielten.“