„Dies [Instrumente zur Dämpfung des Investitionsniveaus und zur Abwehr von ›Luxusmodernisierung‹] sind Sanierungssatzungen und Mietobergrenzen, Erhaltungssatzungen nach § 172 des Baugesetzbuches (‚Milieuschutz‘), Ablehnung von Abrissanträgen und restriktive Genehmigungen von Baumaßnahmen (z. B. zur Verhinderung des Einbaus von Fahrstühlen oder des Anbaus von Balkonen), die das Wohnen teurer machen würden.“