„Ausgangspunkt der inhaltlichen Anforderungen an den Brandschutznachweis ist die allgemeine Anforderung an die Bauausführung in Bezug auf den Brandschutz nach Art. 12 BayBO, wonach bauliche Anlagen so anzuordnen, zu errichten, zu ändern und instand zu halten sind, dass der Entstehung eines Brandes und der Ausbreitung von Feuer und Rauch (Brandausbreitung) vorgebeugt wird und bei einem Brand die Rettung von Menschen und Tieren sowie wirksame Löscharbeiten möglich sind.“